Blanko-Akzept

Blanko-Akzept
Wechsel, der vor Eintrag aller wesentlichen Bestandteile akzeptiert wird. In der Praxis häufig, wenn z.B. der genaue Wechselbetrag noch nicht feststeht. B.-A. sind insofern riskant, als der  Akzeptant auch für abredewidrig ausgefüllte Wechsel haftet, es sei denn, dass der Erwerber bösgläubig erworben hat oder beim Erwerb  grobe Fahrlässigkeit vorlag.
- Ähnlich:  Blanko-Wechsel,  Blanko-Indossament.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Kreditvergabe — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

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